In der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:
Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe Tabelle); die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 48.150 € erreicht,
Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und
Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund der Faktoren Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand (bei Vertragsabschluss) und der zu erbringenden Leistung. Sollte sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer ändern, bleibt der Beitrag für den Versicherten deshalb unverändert. Beitragsanpassungen erfolgen für eine Tarifgruppe und nicht für den einzelnen Versicherten.