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>>Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung in der Form einer Individualversicherung (im Unterschied zur Sozialversicherung), bei der das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko einer bestimmten Person, des Versicherten, versichert wird. Sie ist also eine Personenversicherung. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, der bei Eintritt des Versicherungsfalls ohne Rücksicht auf das Vorliegen eines wirtschaftlichen Schadens geleistet wird.(...)

Grundarten:

1. Die Risiko-Lebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Anwendungsbeispiele sind:

  • Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
  • Sicherung von Verbindlichkeiten
  • Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) (...)

2. Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall.

Die gemischte Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung und Sparvorgang. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.

Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch z. B. fondsgebunden (...)

 

 

Artikel Lebensversicherung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16. April 2008, 14:05 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lebensversicherung&oldid=44968443 (Abgerufen: 21. April 2008, 20:50 UTC)

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